Sri Lanka Einreise
Reisevorbereitung
Einreisebestimmungen fĂŒr Sri Lanka
Gerne sind wir von erlebe Sri Lanka Ihnen im Voraus behilflich, wenn Sie eine Reise nach SĂŒdasien planen. Bei Einreise ist fĂŒr deutsche Staatsangehörige die Einholung eines gebĂŒhrenpflichtigen Visums erforderlich. Ihr Visum können Sie ĂŒber das ETA-System online. Ein Besuchervisum hat eine GĂŒltigkeit von 60 Tagen nach Einreise. Es fĂ€llt eine einmalige GebĂŒhr von 75 US-Dollar an. Wird das Visum erst am Flughafen ausgestellt, fĂ€llt eine höhere GebĂŒhr an und es kann zu lĂ€ngeren Wartezeiten am Flughafen kommen. Daher empfehlen wir die Online-Beantragung vor Beginn Ihrer Sri Lanka Rundreise. Da hier persönliche Daten erforderlich sind, beantragen Sie das Visum bei unseren Reisen in Eigenregie.
Beachten Sie bitte, dass Ihr Reisepass bei Ankunft in Sri Lanka noch mindestens 6 Monate ĂŒber das Reiseende hinaus gĂŒltig sein muss. Ferner benötigen alle Kinder bei der Einreise einen eigenen Kindereisepass.
AuĂerdem mĂŒssen Sie drei Tage vor Reiseantritt eine Ankunftskarte (Einschiffungskarte) ausfĂŒllen, die ĂŒber diesen Link zugĂ€nglich ist.
Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit können sich auf der Seite der Botschaft informieren. Reisende mit Schweizer Staatsangehörigkeit können sich auf der Seite der Schweizerischen Eidgenossenschaft informieren, Reisende mit österreichischer Staatsangehörigkeit beim Bundesministerium fĂŒr ĂuĂeres. Auf unserer Infoseite fĂŒr Schweizer und Ăsterreicher finden Sie zudem weitere Tipps und Hinweise zu den Themen Sicherungsschein, Reiseversicherung, Visum, FlĂŒge und Bezahlung fĂŒr Ihre Reise nach Sri Lanka.
Wichtig: Da die Einreisebestimmungen sich kurzfristig Àndern können, möchten wir Sie bitten, sich mit den zustÀndigen Botschaften bzw. Konsulate in Verbindung zu setzen, um verbindliche und aktuellste Informationen zu der Einreise zu bekommen.
NĂŒtzliche Adressen in Deutschland
Botschaft von Sri Lanka
NiklasstraĂe 19
14163 Berlin
Tel: (030) 80 90 97 49
Fax (030) 80 90 97 57, Mo-Fr 9:30-12:30 Uhr
Generalkonsulat von Sri Lanka
Lyoner Str. 34, Tower 2 â 7th Floor
60528 Frankfurt/Main
Tel: (069) 66 05 39 80
Fax (069) 66 05 39 899
Mo-Fr 8:30-16:30 Uhr
Honorarkonsulate in Bodenheim, Bremen, Hamburg, Leipzig, MĂŒnchen und Stuttgart.
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Zollvorschriften fĂŒr Sri Lanka
Es bestehen keine Mengen- oder Einfuhrbestimmungen hinsichtlich der Verzollung fĂŒr Geld und Gold. Dennoch sollten Sie, um auf der sicheren Seite zu sein, bei einer geplanten Einfuhr von entsprechenden Mengen Geld oder Gold im Vorfeld bei der fĂŒr Sie relevanten Botschaft nachfragen. Ab einer Menge von Bargeld in Höhe von umgerechnet 5.000 US-Dollar muss das Geld deklariert, aber nicht verzollt werden. Die Einfuhr von gröĂeren Mengen an zum Beispiel indischer oder pakistanischer WĂ€hrung ist verboten.
Folgende GegenstĂ€nde können bei der Einreise zollfrei eingefĂŒhrt werden: 2 Flaschen Wein und 1,5 Liter Spirituosen, ParfĂŒm fĂŒr den persönlichen Gebrauch und 250 ml Eau de Toilette. Schmuck und Edelmetalle mĂŒssen bei der Einreise deklariert werden. Diese Regelungen gelten fĂŒr Personen ĂŒber 18 Jahren. Es dĂŒrfen keine auslĂ€ndischen Tabakwaren eingefĂŒhrt werden. Auch die Einfuhr von aus geschĂŒtzten Tier- und Pflanzenarten hergestellten Artikeln, ist nicht gestattet.
Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten, wie zum Beispiel von Elefant, Krokodil und Schlange, und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland, unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Die Ausfuhr von AntiquitÀten bedarf der Genehmigung einer Behörde. Unter AntiquitÀten werden alle GegenstÀnde verstanden, die Àlter als 50 Jahre sind. Auch die Ein-und Ausfuhr von Drogen und Waffen ist streng verboten.
Wir empfehlen Ihnen fĂŒr aktuelle Informationen dazu die srilankische Botschaft zu kontaktieren. Die Zollvorschriften fĂŒr Deutschland können Sie beim deutschen Zoll erfragen oder nachlesen.
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