
Mietwagen Japan
Transport & Unterkunft
Informationen zu Mietwagenkategorien, Mietbedingungen und Versicherung
Bei einer Japan Reise denkt man vor allem an Reisen mit dem Zug und nicht unbedingt daran, mit dem Mietwagen Japan zu entdecken. Tatsächlich lässt sich Japan sehr gut mit dem Zug und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln erkunden. Für einige Orte bzw. Regionen macht es aber durchaus Sinn, für ein paar Tage einen Mietwagen zu nehmen, da man so flexibler unterwegs ist und manche Ort überhaupt erst erreichen kann. Wir empfehlen das z.B. bei unserer Kyushu-Rundreise für die Aso-Region und für Iya Valley auf der Insel Shikoku. Auch die japanischen Alpen auf Honshu lassen sich mit dem Mietwagen noch individueller erkunden.
Mietwagen-Kategorien bei erlebe Japan
Im Allgemeinen buchen wir den Mietwagen via unsere Partneragentur bei Toyota Rent a Car. Wir buchen die Autos nach Verfügbarkeit. Im folgenden stellen wir Ihnen unsere Mietwagenkategorien vor. Weiter unten finden Sie die Mietwagenbedingungen sowie praktische Tipps zum Autofahren in Japan.

Mietwagen Kategorie A
✓ Manuell/Automatik
✓ Klimaanlage
✓ Navigationsgerät
✓ Geeignet für 2 Personen und 2 Koffer
Preis
€ 125,- pro Tag inkl. Versicherung
bei 1 Tag
€ 108,- pro Tag inkl. Versicherung
bei 7 Tagen

Mietwagen Kategorie B
✓ Manuell/Automatik
✓ Klimaanlage
✓ Navigationsgerät
✓ Geeignet für 3 Personen und 3 Koffer
Preis
€ 145,- pro Tag inkl. Versicherung
bei 1 Tag
€ 127,- pro Tag inkl. Versicherung
bei 7 Tagen

Mietwagen Kategorie WS
✓ Manuell/Automatik
✓ Klimaanlage
✓ Navigationsgerät
✓ Geeignet für 4 Personen und 4 Koffer
Preis
€ 158,- pro Tag inkl. Versicherung
bei 1 Tag
€ 130,- pro Tag inkl. Versicherung
bei 7 Tagen

Mietwagen Kategorie WS6
✓ Manuell/Automatik
✓ Klimaanlage
✓ Navigationsgerät
✓ Geeignet für 6 Personen und 6 Koffer
Preis
€ 240,- pro Tag inkl. Versicherung
bei 1 Tag
€ 190,- pro Tag inkl. Versicherung
bei 7 Tagen
Bitte beachten Sie, dass es sich im folgenden um einen Auszug der Bedingungen handelt und sich zudem die Mietbedingungen jederzeit ändern können. Es gelten die Bedingungen des Mietwagenanbieters bei Übernahme des Wagens.
Mietwagen Japan: Mietbedingungen und hilfreiche Informationen
✓ Die Autos sind mit einem Navigationsgerät in englischer Sprache ausgestattet.
✓ Die Mietwagenfirma macht bei der Übernahme Kopien Ihrer Dokumente. Zusätzlich werden Sie gebeten, eine Handynummer zu hinterlegen.
✓ Es kann sein, dass Sie bei der Übernahme des Autos Ihre Kreditkarte vorlegen müssen, z.B. für Kaution oder für die Miete einer ETC-Karte (Electronic Toll Collection).
✓ Oft befinden sich die Mietwagenstationen in der Nähe des Bahnhofs und sind entsprechend gut zu erreichen.
✓ Einige Mitarbeiter in den Mietwagenstationen sprechen nur sehr einfaches Englisch.
✓ I.A. ist der Prozess von Mietwagenannahme bis -abgabe derselbe wie in anderen Ländern. Auch in Japan füllen Sie bei Annahme und Abgabe des Mietwagens ein Übergabeprotokoll aus, in dem mögliche Mängel festgehalten werden. Bitte prüfen Sie das entsprechend.
✓ Bitte achten Sie darauf, das Auto nur an offiziellen Orten zu parken. Gebühren für falsches Parken, Abschleppen usw. werden an Sie weitergeleitet. Ggf. müssen Sie sich auch bei der örtlichen Polizei melden.
✓ Das Auto wird vollgetankt angenommen und entsprechend vollgetankt wieder abgegeben. Ist der Wagen bei der Abgabe nicht vollgetankt, werden die dadurch entstanden Kosten an den Mieter des Autos weitergegeben.
✓ Es dürfen nur diejenigen Personen das Auto fahren, die bei Mietwagenannahme als Fahrer eingetragen wurden.
✓ Geben Sie Ihren Mietwagen an einer anderen Station ab, wird eine Einweggebühr fällig. Wir prüfen das für Sie.
✓ Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten Ihrer Mietstation.
Informationen zu Versicherung und Nichtbetriebskosten
Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen rund um die Autoversicherungen:
Höhe der Versicherungsentschädigung (in Mietgebühr enthalten)
Die folgenden Beträge werden als Entschädigung im Falle eines unerwarteten Unfalls gezahlt:
- Körperverletzung: unbegrenzt pro Person (einschließlich Kfz-Haftpflichtversicherung)
- Sachschaden: unbegrenzt (Selbstbehalt in Höhe von 50.000 JPY)
- Kfz-Schaden: bis zum tatsächlichen Wert pro Unfall (Selbstbehalt in Höhe von 50.000 JPY)
- Körperliche Behinderung: bis zu 30.000.000 JPY pro Person. (* 1)
(* 1) Die Entschädigung wird für Verletzungen der Fahrgäste (einschließlich Tod und Behinderung) ungeachtet des Verantwortungsgrades des Fahrers gezahlt (bis zu 30.000.000 JPY: Die Höhe des Schadens wird vom Versicherungsunternehmen auf Grundlage der Versicherungsklausel berechnet.).
* Die Höhe des Schadens, der nicht durch Entschädigung gedeckt oder bezahlt wird, trägt der Kunde.
* Die Versicherung deckt keine Unfälle ab, die von den Haftungsausschlüssen im Versicherungsvertrag angegeben werden.
* Die Versicherung kann auch keine Unfälle abdecken, für die kein Unfallbericht der Polizei vorliegt.
Die Automiete beinhaltet mögliche Nichtbetriebskosten. Bei einem Autounfall, Autodiebstahl, Autopannen oder Flecken/ Beschädigungen an einem Auto, falls das Auto repariert und/ oder gereinigt werden muss, werden keine zusätzlichen Gebühren berechnet (als Entschädigung für entgangene Geschäfte während der Reparatur/ Reinigung):
Schäden, die die Versicherung nicht abdeckt
Die Höhe des Schadens, den die Versicherung nicht abdeckt oder die Versicherungsgrenze überschreitet, wird vom Kunden übernommen.
Beispiele für Fälle, in denen die Versicherung nicht zahlt:
* Der Unfall wurde nicht der Polizei gemeldet (ein Unfallbericht wurde nicht eingeholt).
* Der Unfall wurde von einem Fahrer verursacht, der vorab nicht als Fahrer des Wagens eingetragen wurde.
* Der Unfall wurde von einem Fahrer ohne Führerschein verursacht.
* Der Unfall wurde durch Alkohol am Steuer verursacht.
* Der Unfall ereignete sich nach der ursprünglichen Mietzeit, die Mietwagenfirma wurde jedoch nicht im Voraus über eine Mietverlängerung informiert.
* Andere Tatsachen, die gegen den Mietvertrag des Mietwagenanbieters verstoßen.
* Im Falle eines Autodiebstahls, wenn der Schlüssel im Auto gelassen wurde.
Japan mit dem Mietwagen entdecken
Hier finden Sie Bausteine und Rundreisen, bei denen Sie mit dem Mietwagen Japan flexibel und noch individueller erleben.

Weitere Informationen und Tipps rund um den Mietwagen und das Autofahren in Japan
Abholung des Mietwagens: Die Abholung Ihres Mietwagens ist nur während der Öffnungszeiten der Autovermietung möglich. Eine Hotelübergabe ist nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen, bei der Abholung zu prüfen, ob der Tank voll ist und das Fahrzeug Schäden hat, die nicht im Vertrag aufgeführt sind. Alle Extras, lokale Steuern, Einweggebühren, Gebühren für junge und zusätzliche Fahrer, Zuschläge außerhalb der Geschäftszeiten, Kindersitze usw. müssen vor Ort bezahlt werden. Alle Fahrer müssen bei der Abholung einen gültigen Führerschein und Reisepass vorlegen.
Führerschein und Übersetzung: Personen, deren Führerschein in Deutschland oder in der Schweiz (gilt auch für Frankreich, Belgien, Monaco, Estland und Taiwan) ausgestellt wurde, benötigen neben ihrem Führerschein eine Übersetzung ihres nationalen Führerscheins, da diese Staaten nicht dem Genfer Abkommen beigetreten sind. Die Übersetzung des Führerscheins muss durch das JAF (Japan Automobile Federation), durch ausländische Botschaften oder konsularischen Vertretungen in Japan erstellt werden. Wir kümmern uns um die Übersetzung Ihres Führerscheins im Vorfeld.
Personen, deren Führerschein in Österreich ausgestellt wurde, können mit ihrem nationalen Führerschein in Verbindung mit einem internationalen Führerschein ein Auto mieten.
Geschwindigkeitsbegrenzung: Anders als in Deutschland herrscht in Japan Linksverkehr. Die Geschwindigkeitsbegrenzung beträgt auf Autobahnen 100 km/h, auf Landstraßen 60 km/h und innerhalb geschlossener Ortschaften 40 km/h. Achten Sie stets auf Ihre Geschwindigkeit, nicht nur wegen der Verkehrsregeln, sondern auch, weil ein Affe oder ein anderes Tier plötzlich die Straße überqueren könnte.
Mautstraßen: Japan verfügt über ein ausgedehntes Netz an Mautstraßen, auch Schnellstraßen genannt, die das Reisen zwischen Städten und Regionen schnell und effizient machen. Hier sind einige wichtige Informationen zu Mautstraßen in Japan: Beim Auffahren auf eine Mautstraße erhalten Sie an der Mautstelle ein Ticket, beim Ausfahren zahlen Sie umgerechnet zwischen 3 und 15 €. Zusammen mit dem Mietwagen reservieren wir für Sie eine ETC-Karte (Leihgebühr vor Ort zu zahlen).Die ETC-Karte wird gescannt, sodass Sie ohne Unterbrechung weiterfahren können. Den fälligen Betrag zahlen Sie anschließend.
Tanken: Wenn Sie Japan mit dem Auto erkunden, ist es hilfreich zu wissen, wie das Tanken funktioniert. Auch wenn es vielleicht etwas anders ist als gewohnt, ist das Tanken einfach und effizient. Sie können an Selbstbedienungstankstellen tanken, an denen Sie selbst tanken und bezahlen, oder an Tankstellen mit vollem Service, an denen Ihnen Mitarbeiter behilflich sind. Sie tanken Ihr Auto auf und führen eine kurze Kontrolle durch. Dieser Service ist besonders nützlich, wenn Sie die Sprache nicht sprechen. Die Zahlung kann in bar erfolgen, ausländische Karten werden jedoch oft akzeptiert. Normalbenzin ist in der Regel rot, Superbenzin gelb und Diesel grün.
Parken: Parken in Japan erfordert etwas Planung und Geduld, aber mit ein paar Tipps sollte es viel einfacher sein. In Großstädten ist ein Auto nicht empfehlenswert, da die Städte überfüllt sind, der öffentliche Nahverkehr bestens organisiert ist und die Parkgebühren hoch sind. Sie zahlen schnell 4 € pro Stunde, und Parkplätze sind nicht immer direkt am Hotel verfügbar. Nutzen Sie Parkhäuser und stellen Sie sich auf längere Fußwege ein. Parkhäuser (auch „Münzparken“ genannt) funktionieren oft mit einem automatischen System, bei dem Sie bei der Einfahrt ein Ticket erhalten und bei der Ausfahrt bezahlen. Manchmal geben Sie den Schlüssel beim Parkwächter ab, damit dieser Ihr Auto bei Bedarf umparken kann. Außerhalb der Städte ist es einfacher und günstiger. Hotels und Touristenorte verfügen oft über eigene Parkplätze, auf denen Sie gegen ein paar Euro parken können.
Rückgabe des Mietwagens: Im Mietvertrag ist festgelegt, wann und wo das Fahrzeug am Ende der Mietzeit zurückgegeben werden muss. Sie müssen das Fahrzeug stets unbeschädigt und sauber zurückgeben. Stellen Sie sicher, dass Sie das Auto bei derselben Autovermietung zurückgeben, bei der Sie es abgeholt haben.