Zum Inhalt

JAPAN
Panoramabild von der Shimanami Kaido Brücke zwischen den Inseln Honshu und Shikoku

Mietwagen Japan

Transport & Unterkunft

Informationen zu Mietwagenkategorien, Mietbedingungen und Versicherung

Bei einer Japan Reise denkt man vor allem an Reisen mit dem Zug und nicht unbedingt daran, mit dem Mietwagen Japan zu entdecken. Tatsächlich lässt sich Japan sehr gut mit dem Zug und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln erkunden. Für einige Orte macht es aber durchaus Sinn, für ein oder zwei Tage einen Mietwagen zu nehmen, da man so flexibler unterwegs ist. Wir empfehlen das z.B. bei unserer Kyushu-Rundreise für die Aso-Region und die Insel Yakushima.

Mietwagen-Kategorien bei erlebe Japan

Im Allgemeinen buchen wir den Mietwagen via unsere Partneragentur bei Toyota Rent a Car. Wir buchen die Autos nach Verfügbarkeit. Für ein bis zwei Personen buchen wir Kategorie P1, für drei bis vier Personen Kategorie P3 und bei fünf bis sechs Personen Kategorie W1.

Mietwagen Japan – Kategorie P1 Kompakt

  • Gut für ein bis zwei Personen
  • Zwei- oder Viertürer
  • Mögliche Automodelle: Toyota Vitz/ Passo/ Corolla u.ä.
  • Mietwagen Japan – Kategorie P3 Standard

 

Gut für drei bis vier Personen

  • Viertürer
  • Mögliche Automodelle: Toyota Corolla/ Allion/ Premio u.ä.
  • Mietwagen Japan – Kategorie W1 Minivan

 

Gut für fünf bis sechs Personen

  • Viertürer
  • Mögliche Automodelle: Toyota Wish/ Isis/ Sienta u.ä.

Mietwagen Japan: Mietbedingungen und hilfreiche Informationen

  • Die Autos sind mit einem Navigationsgerät in englischer Sprache ausgestattet.
  • Die Mietwagenfirma macht bei der Übernahme Kopien Ihrer Dokumente. Zusätzlich werden Sie gebeten, eine Handynummer zu hinterlegen.
  • Es kann sein, dass Sie bei der Übernahme des Autos Ihre Kreditkarte vorlegen müssen, z.B. für Kaution oder für die Miete einer ETC-Karte (Electronic Toll Collection).
  • Bitte achten Sie darauf, das Auto nur an offiziellen Orten zu parken. Gebühren für falsches Parken, Abschleppen usw. werden an Sie weitergeleitet. Ggf. müssen Sie sich auch bei der örtlichen Polizei melden.
  • Das Auto wird vollgetankt angenommen und entsprechend vollgetankt wieder abgegeben. Ist der Wagen bei der Abgabe nicht vollgetankt, werden die dadurch entstanden Kosten an den Mieter des Autos weitergegeben.
  • Es dürfen nur diejenigen Personen das Auto fahren, die bei Mietwagenannahme als Fahrer eingetragen wurden.
  • Einige Mitarbeiter in den Mietwagenstationen sprechen nur sehr einfaches Englisch.
  • I.A. ist der Prozess von Mietwagenannahme bis -abgabe derselbe wie in anderen Ländern. Auch in Japan füllen Sie bei Annahme und Abgabe des Mietwagens ein Übergabeprotokoll aus, in dem mögliche Mängel festgehalten werden. Bitte prüfen Sie das entsprechend.
  • Oft befinden sich die Mietwagenstationen in der Nähe des Bahnhofs und sind entsprechend gut zu erreichen.
  • Geben Sie Ihren Mietwagen an einer anderen Station ab, wird eine Einweggebühr fällig. Wir prüfen das für Sie.
  • Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten Ihrer Mietstation.
  • Bitte beachten Sie, dass es sich um einen Auszug der Bedingungen handelt und sich die Mietbedingungen jederzeit ändern können. Es gelten die Bedingungen des Mietwagenanbieters bei Übernahme des Wagens.

Informationen zu Versicherung und Nichtbetriebskosten

Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen rund um die Autoversicherungen:

Höhe der Versicherungsentschädigung (in Mietgebühr enthalten)

Die folgenden Beträge werden als Entschädigung im Falle eines unerwarteten Unfalls gezahlt:

  • Körperverletzung: unbegrenzt pro Person (einschließlich Kfz-Haftpflichtversicherung)
  • Sachschaden: unbegrenzt (Selbstbehalt in Höhe von 50.000 JPY)
  • Kfz-Schaden: bis zum tatsächlichen Wert pro Unfall (Selbstbehalt in Höhe von 50.000 JPY)
  • Körperliche Behinderung: bis zu 30.000.000 JPY pro Person. (* 1)

(* 1) Die Entschädigung wird für Verletzungen der Fahrgäste (einschließlich Tod und Behinderung) ungeachtet des Verantwortungsgrades des Fahrers gezahlt (bis zu 30.000.000 JPY: Die Höhe des Schadens wird vom Versicherungsunternehmen auf Grundlage der Versicherungsklausel berechnet.).

* Die Höhe des Schadens, der nicht durch Entschädigung gedeckt oder bezahlt wird, trägt der Kunde.
* Die Versicherung deckt keine Unfälle ab, die von den Haftungsausschlüssen im Versicherungsvertrag angegeben werden.
* Die Versicherung kann auch keine Unfälle abdecken, für die kein Unfallbericht der Polizei vorliegt.

Nichtbetriebskosten

Bei einem Autounfall, Autodiebstahl, Autopannen oder Flecken/ Beschädigungen an einem Auto, falls das Auto repariert und/ oder gereinigt werden muss, wird die folgende Gebühr berechnet (als Entschädigung für entgangene Geschäfte während der Reparatur/ Reinigung):

  • Wenn das Auto zur Mietstation gebracht wird: 20.000 JPY (ohne Steuern)
  • Wenn das Auto nicht wie geplant aus eigener Kraft zur Mietstation gebracht wird: 50.000 JPY (ohne Steuern)
  • Für den Fall, dass das Auto nicht zur Mietstation zurückgebracht wird, zum Beispiel das Auto auf der Straße stehen gelassen wird, werden 50.000 JPY in Rechnung gestellt, auch wenn das Auto fahrbar ist.

 

Schäden, die die Versicherung nicht abdeckt
Die Höhe des Schadens, den die Versicherung nicht abdeckt oder die Versicherungsgrenze überschreitet, wird vom Kunden übernommen.

Beispiele für Fälle, in denen die Versicherung nicht zahlt:

  • Der Unfall wurde nicht der Polizei gemeldet (ein Unfallbericht wurde nicht eingeholt).
  • Der Unfall wurde von einem Fahrer verursacht, der vorab nicht als Fahrer des Wagens eingetragen wurde.
  • Der Unfall wurde von einem Fahrer ohne Führerschein verursacht.
  • Der Unfall wurde durch Alkohol am Steuer verursacht.
  • Der Unfall ereignete sich nach der ursprünglichen Mietzeit, die Mietwagenfirma wurde jedoch nicht im Voraus über eine Mietverlängerung informiert.
  • Andere Tatsachen, die gegen den Mietvertrag des Mietwagenanbieters verstoßen.
  • Im Falle eines Autodiebstahls, wenn der Schlüssel im Auto gelassen wurde.

 

Zusätzlich mögliche Versicherung zur Reduzierung des Risikos (Double Protection Plan)

  • Ausschluss des Haftung: Diese Versicherung befreit die Mieter des Autos vom Selbstbehalt bei Sach- und Autoschäden als Folge eines Unfalls.
  • Befreiung von Nichtbetriebskosten: Bei einem Autounfall, Autodiebstahl, Autopanne oder Flecken/ Schäden am Auto, falls das Auto repariert und/ oder gereinigt werden muss, entstehen beim Mieter des Autos keine Kosten, die durch die Betriebsunterbrechung anfallen.

 

Gut zu wissen:
Wir empfehlen, diese Zusatzversicherung abzuschließen und planen das entsprechend auch automatisch für Sie mit ein.
Die (Versicherungs)bedingungen können sich jederzeit ändern; es gelten die Bedingungen des Mietwagenanbieters bei Übernahme des Wagens.

Führerschein und Übersetzung

Personen, deren Führerschein in Deutschland oder in der Schweiz (gilt auch für Frankreich, Belgien, Monaco, Estland und Taiwan) ausgestellt wurde, benötigen neben ihrem Führerschein eine Übersetzung ihres nationalen Führerscheins, da diese Staaten nicht dem Genfer Abkommen beigetreten sind. Die Übersetzung des Führerscheins muss durch das JAF (Japan Automobile Federation), durch ausländische Botschaften oder konsularischen Vertretungen in Japan erstellt werden.

Personen, deren Führerschein in Österreich ausgestellt wurde, können mit ihrem nationalen Führerschein in Verbindung mit einem internationalen Führerschein ein Auto mieten.

Tipp: Gerne kümmern wir uns um die Übersetzung Ihres Führerscheins im Vorfeld. Wenn Sie also mit dem Mietwagen Japan erkunden möchten, dann fragen Sie uns gerne nach den Möglichkeiten.