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INDIEN
Boot auf dem Fluss in Kerala in Indien

Indien Einreise

Reisevorbereitung

Einreisebestimmungen für Indien

Gerne sind wir von erlebe Indien Ihnen im Voraus behilflich, wenn Sie eine Reise auf den Indischen Subkontinent planen. Alle Angaben auf dieser Seite gelten für deutsche Staatsangehörige. Für Reisende mit anderen Nationalitäten können andere Bestimmungen anwendbar sein. Bitte erkundigen Sie sich direkt in Ihrem Heimatland über die Einreisebestimmungen für Indien.
Für aktuelle Reise – und Sicherheitshinweise informieren Sie sich bitte auf der Seite des Deutschen Auswärtigen Amtes.

Deutsche Touristen, die nach Indien reisen, müssen im Besitz eines gültigen Visums und Reisepasses sein. Der Reisepass muss über das Reisedatum hinaus noch 6 Monate gültig sein. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig selbst um Ihr Visum für Ihren Urlaub. Reisende mit Schweizer Staatsangehörigkeit können sich auf der Seite der Schweizerischen Eidgenossenschaft informieren, Reisende mit österreichischer Staatsangehörigkeit beim Bundesministerium für Äußeres.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Visabesorgung. Neben der herkömmlichen Weise, das Visum vorab in Deutschland zu beantragen, gibt es auch die Möglichkeit eines Online-Visums. Gerne erklären wir Ihnen im kurzen beide Möglichkeiten.

Indien Online-Visum

Das e- Tourist Visa on Arrival muss vor der Reise online über den Link indianvisaonline.gov.in beantragt werden.  Hier müssen Sie über den Reiter e-VISA gehen. Es kann bis 4 Tage vor der Einreise beantragt werden. Ihr Reisepass muss noch mindestens 6 Monate bei der Einreise gültig sein. Innerhalb von 72 Stunden erhalten Sie online eine Electronic Travel Authorisation (ETA), die eine Einreise an bestimmten indischen Flughäfen ermöglicht; Eine Einreise über den Landweg ist mit diesem Visa nicht möglich!  Die Kosten betragen circa 100 US-Dollar und die Gültigkeit des Online-Visums beträgt 365 Tage ab dem Ausstellungsdatum. Mit diesem Verfahren können Sie mehrfach innerhalb diesen Jahres  nach Indien einreisen. Eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen darf pro Einreise nicht überschritten werden.

Weiter ist zu beachten: Mit diesem Verfahren können keine Permits beantragt werden, welche für bestimmte Regionen in Indien zusätzlich zum Visum erforderlich sind.  Wenn Sie Ihre Reise nach Sikkim oder Nagaland über uns buchen, kümmert sich unser Partner vor Ort für Sie um diese Permits. Aber es ist notwendig, das Visum dann über den herkömmlichen Weg (siehe unten) zu beantragen, wenn Sie in diese Regionen reisen. Für Reisen nach Sikkim und ins Nagaland ist es erforderlich, dass Sie jeweils zwei zusätzliche Passfotos und eine Kopie Ihres Reisepasses mitnehmen.

Klassisches Indien Visa

Alternativ hierzu kann das Visum für Ihre Indien Rundreise auf herkömmliche Weise vorab in Deutschland beantragt werden. Das normale Touristenvisum wird dann in aller Regel mit einer Gültigkeit von 6 Monaten erteilt und es kann ein multiple entry (wiederholte Einreise) beantragt werden. Zudem können erforderliche Permits für bestimmte Regionen vorab beantragt werden. Mit diesem Visum ist auch eine Einreise auf dem Landweg möglich. Für die Bearbeitungszeit sollten Sie etwa 3 Wochen einplanen. Zur Hauptreisezeit kann die Bearbeitungszeit länger dauern. Die Gültigkeit des Visums beginnt ab dem Tag der Ausstellung. Zu den Visumskosten in Höhe von circa 50 Euro kommen noch die verschiedenen Kosten der jeweiligen Agentur. Die Gesamtkosten liegen somit bei rund 100 Euro. Die indischen Auslandsvertretungen in Deutschland haben externe Dienstleister mit der Abwicklung des Visaprozederes beauftragt und wir empfehlen folgendes Verfahren:

  1. Gehen Sie auf die Webseite: indianvisaonline.gov.in
  2. Füllen Sie alle erforderlichen Felder im Online-Antrag aus
  3. Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus und reichen diesen mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen bei der für Sie zuständigen Agentur ein.

Je nach Wohnsitz richten Ihren Visaantrag an eine der folgenden Agenturen:

IGCS Frankfurt: zuständig für Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
IGCS Hamburg: zuständig für Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen
IVS: zuständig für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bayern, Baden-Württemberg

Nähere Informationen über das Indien Visum und die Antragstellung finden Sie auch auf der Informationsseite der Indischen Botschaft.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und kurzfristige Änderungen durch die indischen Behörden müssen vorbehalten bleiben.

Unsere Bestseller-Reisen nach Indien

Willkommen bei erlebe – Ihrem persönlichen Reisespezialisten. Hier finden Sie unsere beliebtesten Rundreisen und individuellen Reiseerlebnisse in Indien.

Gerne beraten wir Sie persönlich und erstellen gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Traumreise.

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Zollvorschriften für Indien

Auch in Indien gelten die international gültigen Reisebestimmungen. Auf das persönliche Eigentum, dazu gehören auch Dinge wie Schmuck oder eine Kamera, wird kein Einfuhrzoll erhoben. Das gilt auch für Ferngläser, Radio, Videokamera, Geschenke im Wert von bis zu 750 Rupien, 200 Zigaretten und 0,95 Liter Alkohol enthaltendes Getränk. Viele Waffenarten sind nicht erlaubt und für die übrigen muss ein Waffenschein beantragt werden. Hochwertige Gegenstände (Videokamera, Laptop etc.) müssen auf einem bestimmten Formular offiziell ausgewiesen werden und bei der Ausreise wieder vorlegt werden.

Besondere Zollvorschriften

Devisen ab einem Betrag von 5000,- US-$ (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z. B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten, ebenso wie die Einfuhr pornografischen Materials. Ausländer indischer Abstammung (NIO) können bis zu 10 kg Gold einführen, Höhe der Zollabgaben 250,- INR per Gramm. Voraussetzung ist ein Mindestaufenthalt im Ausland von sechs Monaten.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist verboten. Grundsätzlich ist jedoch in Indien ansässigen Personen die Ein- und Ausfuhr von max. 5000,- INR gestattet. Weitere Informationen zum Währungsimport können Sie auf der Seite der Reserve Bank of India entnehmen.

Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten; Verstöße werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet.
Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.

Haben Sie Ihre Indien Reise bereits gebucht? Oder befinden Sie sich noch in der Planung? Lassen Sie sich von unseren individuellen Reiseerlebnissen inspirieren. Gerne helfen wir Ihnen bei der Planung Ihrer persönlichen Traumreise!