Sri Lanka Einreise

Reisevorbereitung

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Einreise und Visum für Sri Lanka

Wenn Sie eine Reise nach Sri Lanka mit Kindern planen, ist eine gute Vorbereitung wichtig – vor allem bei der Einreise. Für deutsche Staatsangehörige, auch für Kinder, ist ein Visum erforderlich, das Sie am besten vorab online über das ETA-System (Electronic Travel Authorization) beantragen. Das Visum gilt 60 Tage ab Einreise und ist aktuell für Deutsche, Schweizer und Österreichische Staatsbürger kostenfrei zu erhalten. Bei Beantragung am Flughafen entstehen höhere Gebühren und Wartezeiten – wir empfehlen daher dringend die Online-Beantragung einige Tage vor Abreise.

Bitte beachten Sie:

  • Jede reisende Person benötigt ein eigenes Visum – auch minderjährige Kinder.
  • Kinder benötigen einen eigenen Kindereisepass, der bei Einreise noch mindestens sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig ist.
  • Für die Online-Beantragung halten Sie bitte die Passdaten jedes Familienmitglieds bereit.

Reisepass: Für alle Reisenden (auch Kinder) ist ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass erforderlich.

Wichtig: Da die Einreisebestimmungen sich kurzfristig ändern können, möchten wir Sie bitten, sich mit den zuständigen Botschaften bzw. Konsulate in Verbindung zu setzen, um verbindliche und aktuellste Informationen zu der Einreise zu bekommen. Hier finden Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.

Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit können sich auf der Seite der Botschaft informieren. Reisende mit Schweizer Staatsangehörigkeit können sich auf der Seite der Schweizerischen Eidgenossenschaft informieren, Reisende mit österreichischer Staatsangehörigkeit beim Bundesministerium für Äußeres. Auf unserer Infoseite für Schweizer und Österreicher finden Sie zudem weitere Tipps und Hinweise zu den Themen Sicherungsschein, Reiseversicherung, Visum, Flüge und Bezahlung für Ihre Reise nach Sri Lanka.

Nützliche Adressen in Deutschland

Botschaft von Sri Lanka in Berlin
Niklasstraße 19, 14163 Berlin
Tel: (030) 80 90 97 49
Mo–Fr: 9:30–12:30 Uhr

Generalkonsulat in Frankfurt/Main
Lyoner Str. 34, 60528 Frankfurt/Main
Tel: (069) 66 05 39 80

Weitere Honorarkonsulate gibt es u. a. in München, Hamburg, Leipzig und Stuttgart.

Unser Tipp

Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Visaanträge für alle Familienmitglieder und prüfen Sie die Gültigkeit der Kindereisepässe. Bei Unsicherheiten zu Einfuhrbestimmungen oder Medikamenten empfehlen wir, direkt bei der sri-lankischen Botschaft oder beim deutschen Zoll nachzufragen. Für die bestmögliche Reisevorbereitung stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite!

Zoll- und Einfuhrbestimmungen für Familienreisen nach Sri Lanka

Auch für Familien gelten bei der Einreise nach Sri Lanka bestimmte Zollvorschriften, die Sie vorab kennen sollten. Erwachsene dürfen zollfrei folgende Gegenstände mitbringen: bis zu zwei Flaschen Wein, 1,5 Liter Spirituosen, sowie Parfüm in kleinen Mengen und bis zu 250 ml Eau de Toilette – alles nur für den persönlichen Gebrauch. Diese Freimengen gelten ausschließlich für Personen ab 18 Jahren.

Für Familien besonders wichtig:
Die Einfuhr von Tabakwaren und E-Zigaretten ist grundsätzlich verboten. Babynahrung darf mitgeführt werden, sollte jedoch originalverpackt und gut gekennzeichnet sein. Auch Schnuller, Spielzeug und notwendige Medikamente für Kinder sind erlaubt, sollten jedoch im Handgepäck transportiert werden, um jederzeit griffbereit zu sein.

Was Sie beachten sollten:

Gold oder Bargeld über 5.000 US-Dollar müssen bei der Einreise zwar nicht verzollt, aber deklariert werden.

Die Einfuhr von indischen oder pakistanischen Währungen ist verboten.

Drogen, Waffen sowie Gegenstände aus geschützten Tier- und Pflanzenarten (wie Elfenbein, Krokodilleder oder Schlangenhäute) dürfen weder ein- noch ausgeführt werden.

Bei der Ausfuhr von Antiquitäten – also Gegenständen, die älter als 50 Jahre sind – ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.

Für aktuelle Informationen empfehlen wir, sich vor der Abreise direkt bei der Botschaft Sri Lankas oder beim deutschen Zoll zu informieren